Kostenlose Beratung zum Krankentagegeld

Kostenloser Vergleich zum privaten Krankentagegeld

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Wissenswertes über das Private Krankentagegeld

Einkommensausfälle zuverlässig absichern!

Im Zuge der Gesundheitsreform, die am 01.01.2009 in Kraft tritt, kommt es bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbständigen im Rahmen des Krankentagegeldes zu einer Änderung. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen das Krankentagegeld nicht mehr, da der Anspruch hierauf automatisch zum 31. 12.2008 endet.

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Dem freiwillig gesetzlich versicherten Selbständigen wird nur dann eine Krankentagegeld-Absicherung gewährt, wenn er innerhalb der GKV ab dem 01.01.2008 einen gesonderten Wahltarif abschließt. Dieser Wahltarif für das Krankentagegeld ist mit Vorsicht zu betrachten.

Die Politik sieht zur Zeit vor, dass nach Abschluss dieses Wahltarifs für das Krankentagegeld der Versicherte drei Jahre lang an die GKV gebunden ist und im Falle einer Beitragsanpassung auch kein Sonderkündigungsrecht gewährt wird. Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung wäre dann innerhalb dieser ist Zeit auch ausgeschlossen. Ihrer Flexibilität und Selbständigkeit wird somit durch gesetzliche Regelung wieder einmal eingeschränkt.

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